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   BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R   

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https://dejure.org/2000,5603
BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R (https://dejure.org/2000,5603)
BSG, Entscheidung vom 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R (https://dejure.org/2000,5603)
BSG, Entscheidung vom 07. November 2000 - B 1 SF 1/99 R (https://dejure.org/2000,5603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Versicherungsfachwirt - Tätigkeit als Geschäftsführerin - Antrag auf Konkurseröffnung - Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit - Konkursausfallgeld - Rechtskräftiges Versäumnisurteil - Mutterschaftsgeld

  • Judicialis

    GG Art 6 Abs 4; ; MuSchG § 14 Abs 2; ; MuSchG § 14 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 4; MuSchG § 14 Abs. 2, § 14 Abs. 3
    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R
    Der Gesetzgeber kann aber grundsätzlich frei entscheiden, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will, und ist nicht gehalten, jede mit der Mutterschaft verbundene finanzielle Einbuße zu ersetzen (BVerfGE 60, 68, 74 mwN; vgl auch BSG SozR 7830 § 13 Nr. 7).
  • BSG, 22.09.1993 - 10 RAr 9/91

    Konkursausfallgeld - Feststellungslast - Masselosigkeit

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat allerdings bei der Auslegung der in Rede stehenden Vorschrift das negative Tatbestandsmerkmal, daß ein Konkursantrag nicht gestellt wurde, im Wege teleologischer Reduktion des Wortlauts auch dann noch als erfüllt angesehen, wenn zwar ein Konkursantrag vorlag, darüber aber in der Sache nicht entschieden worden war (Urteile des 10. Senats vom 30. Oktober 1991 - BSGE 70, 9 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3 und vom 22. September 1993 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 7).
  • BSG, 30.10.1991 - 10 RAr 3/91

    Wirkung der Rücknahme eines Konkurseröffnungsantrages

    Auszug aus BSG, 07.11.2000 - B 1 SF 1/99 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat allerdings bei der Auslegung der in Rede stehenden Vorschrift das negative Tatbestandsmerkmal, daß ein Konkursantrag nicht gestellt wurde, im Wege teleologischer Reduktion des Wortlauts auch dann noch als erfüllt angesehen, wenn zwar ein Konkursantrag vorlag, darüber aber in der Sache nicht entschieden worden war (Urteile des 10. Senats vom 30. Oktober 1991 - BSGE 70, 9 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3 und vom 22. September 1993 - SozR 3-4100 § 141b Nr. 7).
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